Ich/Wir hafte(n) für alle Schäden, die der Stadt Usingen an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen im Rahmen der Veranstaltung entstehen. Sollten Schäden vor der Veranstaltung festgestellt werden, müssen diese durch den Mieter bei der Übergabe angezeigt werden. Sollte dies nicht erfolgen, gilt der Schaden als im Rahmen der Veranstaltung entstanden.
Die Einhaltung des Hessischen Nichtrauchergesetzes, Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen, wird garantiert.
Für die Reinigung der Fußböden und Toiletten wird eine Reinigungspauschale von 45 € erhoben.
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